Was ist die „20/40-Regel“ in NRW?
Der Begriff 20/40 stammt aus dem Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen (§ 11 LHundG NRW). Er definiert, ab welcher Größe ein Hund rechtlich als „großer Hund“ gilt.
Als 20/40-Hund stuft das Gesetz jeden Hund ein, der ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm ODER ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.
(Wichtig: Es reicht bereits aus, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Kleine Hunderassen, die ausgewachsen unter diesen Werten bleiben, sind von dieser Regelung befreit).
Hinweis: Diese Verordnung gilt ausschließlich in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern gelten zum Teil ganz andere Gesetze – informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrer örtlichen Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt.
Pflichten bei der Anschaffung eines 20/40-Hundes
Wenn Sie einen großen Hund in NRW halten möchten, müssen Sie folgende gesetzliche Auflagen erfüllen:
Anmeldung beim Ordnungsamt: Die Haltung des Hundes muss bei der zuständigen Gemeinde oder dem Ordnungsamt offiziell angemeldet werden.
Mikrochip: Der Hund muss fälschungssicher per Mikrochip gekennzeichnet sein.
Hundehaftpflichtversicherung: Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein.
Sachkundenachweis: Der Halter oder die Halterin muss die erforderliche Sachkunde für den Umgang mit einem großen Hund nachweisen.
Der Sachkundenachweis: Ablauf & Kosten
Wo kann man den Test ablegen? Der Sachkundenachweis kann bei vielen teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzten sowie bei anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stellen erworben werden.
Wie sieht die Prüfung aus? Es handelt sich um eine theoretische Multiple-Choice-Prüfung, die grundlegendes Wissen über die Haltung, das Verhalten, die Pflege und die rechtlichen Rahmenbedingungen eines großen Hundes abfragt.
Vorbereitung: Passende Übungsaufgaben und die dazugehörigen Lösungen sind online sowie über verschiedene Lern-Apps frei verfügbar, sodass man sich optimal vorbereiten kann.
Kosten: Die Gebühren für den Sachkundenachweis variieren je nach Prüfstelle und liegen in der Regel zwischen 40 und 60 € (teils bis zu 100 €).